Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lernplattform KOOTSCH, zubuchbare Module und Beratungsleistungen. Version September 2026.
Version September 2026 (ersetzt die „AGB KOOTSCH Mitarbeiter-Akademie, Version Dezember 2024“)
Anbieter: bitmak e.U., Inhaber Mag. Markus Wiesbauer, Mörschwang 30, 4982 Mörschwang, Österreich, UID ATU65960356 nachstehend „KOOTSCH“ oder „Anbieter“.
Kontakt: hallo@kootsch.com
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen KOOTSCH und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachstehend „Kunde“) über
a) die Bereitstellung der Software „KOOTSCH“ (Lernplattform mit Kompetenz- und Wissensmanagement) als Software-as-a-Service („Plattform“),
b) zubuchbare Module der Plattform, insbesondere das KI-Modul (Punkt 8) und das Workforce-Modul (Punkt 9), sowie
c) Beratungs-, Schulungs- und Content-Leistungen (Punkt 10).
1.2. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG werden nicht geschlossen.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn KOOTSCH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
1.4. Rangfolge: Bei Widersprüchen gelten in dieser Reihenfolge: (1) das schriftliche Angebot bzw. der Einzelvertrag, (2) die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV, Anlage 2) für alle datenschutzrechtlichen Fragen, (3) diese AGB, (4) die Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sublieferanten des Anbieters werden dem Kunden gegenüber nicht Vertragsbestandteil; eingesetzte Sub-Dienstleister sind in der AVV ausgewiesen.
2.1. Angebote von KOOTSCH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden (E-Mail genügt), durch Auftragsbestätigung von KOOTSCH oder durch Freischaltung des Kundenzugangs zustande.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang (Module, Anzahl der Nutzer, Speicher- und Streaming-Kontingente, KI-Kontingent, Beratungspakete) ergibt sich aus dem Angebot in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen sind nicht geschuldet.
2.3. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Nachträgliche Bestellungen (z. B. zusätzliche Nutzer, Module, Kontingente) können formlos über die vom Anbieter benannten Ansprechpartner erfolgen und werden nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
3.1. KOOTSCH stellt dem Kunden die Plattform für die Vertragsdauer in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung bereit. Der Kunde erhält eine eigene, logisch getrennte Instanz (Mandant) unter einer eigenen Subdomain z. B. kunde.kootsch.app. Betrieb und Datenhaltung erfolgen in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (derzeit Deutschland); Einzelheiten regelt die AVV.
3.2. Weiterentwicklung. KOOTSCH entwickelt die Plattform laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder durch gleichwertige Funktionen ersetzen, sofern der vereinbarte Kernfunktionsumfang laut Leistungsbeschreibung erhalten bleibt. Werden vom Kunden gebuchte wesentliche Funktionen eingestellt oder erheblich eingeschränkt, kündigt KOOTSCH dies mindestens drei Monate vorher in Textform an; der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
3.3. Speicher- und Streaming-Kontingente. Der Kunde erhält die im Angebot festgelegten Kontingente (Dateispeicher, Video-Speicher, Streaming-Volumen). Bei absehbarer Überschreitung informiert KOOTSCH den Kunden; zusätzliche Kontingente können nach Preisliste nachbestellt werden. Bei Überschreitung ohne Nachbestellung ist KOOTSCH berechtigt, den Mehrverbrauch nach Preisliste zu verrechnen.
3.4. Übergabepunkt für die Leistung ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Internetanbindung des Kunden, dessen Endgeräte und deren Konfiguration liegen in der Verantwortung des Kunden. Die Plattform unterstützt die jeweils aktuellen Versionen gängiger Browser (Chrome, Edge, Firefox, Safari); ältere Versionen werden nicht unterstützt.
3.5. KOOTSCH ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Sub-Dienstleister zu bedienen (insbesondere für Hosting, Video-Streaming, E-Mail-Versand und KI-Dienste). Der Einsatz von Sub-Dienstleistern entbindet KOOTSCH nicht von seinen Pflichten gegenüber dem Kunden. Datenschutzrechtlich relevante Sub-Dienstleister sind in der AVV gelistet.
4.1. Verfügbarkeit. KOOTSCH gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. Nicht als Ausfall gelten: (a) angekündigte Wartungsfenster nach Punkt 4.2, (b) Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von KOOTSCH liegen (Internet, Infrastruktur des Kunden, höhere Gewalt, Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen), (c) Unterbrechungen aufgrund eines Verhaltens des Kunden oder seiner Nutzer, (d) Ausfälle einzelner Drittdienste (z. B. KI-Modelle), sofern die Plattform im Übrigen nutzbar bleibt.
4.2. Wartung. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Zeit Montag bis Freitag 07:00–19:00 Uhr durchgeführt und mindestens 48 Stunden vorher angekündigt (E-Mail an die Kunden-Administratoren oder Hinweis in der Plattform). Sicherheitsrelevante Notfallwartungen können ohne Vorankündigung durchgeführt werden; der Kunde wird nachträglich informiert.
4.3. Störungsklassen und Reaktionszeiten (innerhalb der Servicezeiten Montag bis Freitag 09:00–17:00 Uhr, ausgenommen österreichische gesetzliche Feiertage):
| Klasse | Beschreibung | Reaktionszeit | Ziel Behebung / Umgehung |
|---|---|---|---|
| Kritisch | Plattform für alle Nutzer nicht nutzbar oder Datenverlust droht | 4 Stunden | Beginn der Behebung unverzüglich; Statusinformation alle 4 Stunden |
| Erheblich | Wesentliche Funktion ausgefallen, Umgehung nicht zumutbar | 1 Werktag | 3 Werktage |
| Gering | Einschränkung ohne wesentliche Auswirkung, Umgehung möglich | 3 Werktage | mit nächstem regulären Update |
Kann eine kritische Störung nicht innerhalb von 12 Stunden behoben werden, informiert KOOTSCH den Kunden über Ursache und voraussichtliche Dauer.
4.4. Support. KOOTSCH beantwortet Anfragen der vom Kunden benannten Administratoren („Key-User“) zur Anwendung der Plattform per E-Mail support@kootsch.com innerhalb der Servicezeiten. Der Umfang (z. B. Telefon-Support, Endnutzer-Support, Schulungen) ergibt sich aus dem Angebot (standardmäßig 30 Min/Monat). Der Kunde erbringt den First-Level-Support gegenüber seinen Nutzern selbst, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.5. Datensicherung. KOOTSCH sichert die Daten der Plattform täglich und bewahrt Sicherungen für mindestens 30 Tage an einem vom Produktivsystem getrennten Standort innerhalb der EU auf. Einzelheiten und Wiederherstellungsziele sind in den technischen und organisatorischen Maßnahmen der AVV beschrieben.
4.6. Unterschreitung der Verfügbarkeit. Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat den Wert nach Punkt 4.1, erhält der Kunde auf Antrag (binnen 30 Tagen nach Monatsende) eine Gutschrift von 5 % des auf diesen Monat entfallenden Plattform-Entgelts je angefangenem Prozentpunkt Unterschreitung, höchstens 25 % des Monatsentgelts. Weitergehende Ansprüche wegen Nichtverfügbarkeit bestehen nur nach Maßgabe von Punkt 13.
5.1. KOOTSCH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Nutzungsberechtigt sind Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer und überlassene Arbeitskräfte des Kunden sowie – sofern im Angebot vereinbart – Beschäftigte verbundener Unternehmen und externe Trainer („Nutzer“).
5.2. Die Anzahl der Nutzer ist auf die im Angebot vereinbarte Zahl angelegter Nutzer beschränkt. Überschreitungen sind KOOTSCH anzuzeigen und werden ab dem Monat der Überschreitung nach Preisliste verrechnet.
5.3. Dem Kunden ist es untersagt, (a) die Plattform Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen oder für Dritte zu betreiben, (b) die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder Sicherheits- und Mandantentrennungsmechanismen zu umgehen oder zu testen, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt oder von KOOTSCH schriftlich genehmigt, (c) Inhalte oder Daten automatisiert auszulesen (Scraping), (d) die Plattform zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts zu verwenden.
5.4. Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, Gestaltung, Dokumentation, den Vorlagen und Marken von KOOTSCH verbleiben bei KOOTSCH bzw. dessen Lizenzgebern. Kundeninhalte (Punkt 6) verbleiben beim Kunden.
5.5. Für die Nutzung der Plattform erforderliche Vervielfältigungen (Laden in den Arbeitsspeicher, Browser-Cache) sind von der Nutzungsberechtigung umfasst; eine Installation oder Speicherung der Software beim Kunden findet nicht statt.
6.1. Der Kunde bleibt Rechteinhaber an allen von ihm oder seinen Nutzern eingebrachten Inhalten und Daten (insbesondere Kurse, Lektionen, Videos, Dokumente, Wissensbasis-Inhalte, Nutzer- und Lerndaten; „Kundeninhalte“). Der Kunde räumt KOOTSCH das nicht ausschließliche Recht ein, Kundeninhalte zum Zweck der Vertragserfüllung zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, an die Nutzer des Kunden auszuliefern, zu sichern und – soweit der Kunde das KI-Modul aktiviert hat – durch die in der AVV genannten KI-Dienste verarbeiten zu lassen.
6.2. Der Kunde gewährleistet, dass er über die für die Nutzung der Kundeninhalte erforderlichen Rechte verfügt (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, etwa von in Videos abgebildeten Personen) und dass Kundeninhalte nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde hält KOOTSCH von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
6.3. Datenexport. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die vorgesehenen Exportfunktionen bzw. auf Anfrage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV/JSON, Originaldateien) erhalten. Bei Vertragsende gilt Punkt 14.4. Ein Anspruch auf Herausgabe der Software oder auf Export in ein Format eines bestimmten Drittsystems besteht nicht; Sonderformate werden nach Aufwand angeboten.
6.4. Sperre. KOOTSCH ist berechtigt, einzelne Kundeninhalte oder den Zugang vorübergehend zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Inhalte rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen, insbesondere wenn Gerichte, Behörden oder Dritte KOOTSCH hierüber in Kenntnis setzen, oder wenn von Nutzerkonten des Kunden eine Gefährdung der Sicherheit oder Integrität der Plattform ausgeht. KOOTSCH informiert den Kunden unverzüglich über die Sperre und deren Grund; die Sperre wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet oder die Gefährdung beseitigt ist.
7.1. Zugangsdaten. Nutzerkonten sind personenbezogen; Sammelkonten sind unzulässig. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer Zugangsdaten geheim halten und nicht an Dritte weitergeben. Den Verlust von Zugangsdaten oder eine missbräuchliche Nutzung hat der Kunde KOOTSCH unverzüglich zu melden. Für Nutzungen über seine Nutzerkonten haftet der Kunde bis zum Eingang der Meldung, sofern er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
7.2. Administration. Der Kunde verwaltet Nutzer, Rollen, Gruppen und Berechtigungen (insbesondere Sichtbarkeiten für Management, Team-Leads und Instruktoren) eigenverantwortlich mit den von KOOTSCH bereitgestellten Werkzeugen. Er benennt mindestens einen Administrator als Ansprechpartner.
7.3. Arbeits- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit. Die Plattform ermöglicht die Auswertung von Lernfortschritten, Kompetenzen und – bei gebuchtem Workforce-Modul – Arbeitszeiten. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass der Einsatz der Plattform gegenüber seinen Beschäftigten rechtlich zulässig ist, insbesondere für erforderliche Betriebsvereinbarungen (§§ 96, 96a ArbVG), die Information der Betroffenen (Art. 13 DSGVO), etwaige Einwilligungen sowie für die Auswahl der eingesetzten Funktionen und Rollen.
7.4. Technische Voraussetzungen. Der Kunde setzt aktuelle Browser und Virenschutz ein und prüft eigene Uploads vor dem Einbringen auf Schadsoftware.
7.5. Mitwirkung. Der Kunde unterstützt KOOTSCH bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang, insbesondere durch zeitnahe Rückmeldung zu Störungen, Bereitstellung erforderlicher Informationen und Testung neuer Funktionen in Abstimmung mit KOOTSCH.
7.6. Sicherheitsvorfälle. Der Kunde meldet KOOTSCH unverzüglich alle ihm bekannt werdenden Sicherheitsvorfälle, Schwachstellen oder Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit der Plattform.
8.1. Aktivierung und Umfang. Das KI-Modul wird nur nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Kunden aktiviert. Es umfasst – je nach Angebot – insbesondere: einen KI-Lernbegleiter für Lernende, einen KI-Assistenten für das Management, KI-gestützte Erstellung von Kursen, Lektionen, Quizfragen und interaktiven Inhalten, die semantische Suche in der Wissensbasis des Kunden, die Auswertung von Videotranskripten sowie KI-gestützte Auswertungen.
8.2. Eingesetzte Dienste. KOOTSCH nutzt für das KI-Modul Sprachmodelle und KI-Dienste Dritter, die in der AVV ausgewiesen sind. KOOTSCH setzt ausschließlich Dienste ein, bei denen die Verarbeitung innerhalb der EU erfolgt und die vertraglich zugesichert haben, Kundendaten nicht für das Training ihrer Modelle zu verwenden. KOOTSCH selbst verwendet Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen. KOOTSCH ist berechtigt, die eingesetzten Modelle und Anbieter im Rahmen der AVV zu wechseln.
8.3. Ergebnisse. KI-generierte Inhalte und Antworten werden maschinell erzeugt und können unvollständig, fehlerhaft oder ungeeignet sein. KOOTSCH schuldet die Bereitstellung der Funktion, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Der Kunde prüft KI-Ergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere bei sicherheitsrelevanten, rechtlichen, medizinischen oder technischen Inhalten (z. B. Unterweisungen, Arbeitsanweisungen), und trägt die Verantwortung für die Freigabe und Verwendung.
8.4. Transparenz und Entscheidungen. Nutzer werden in der Plattform darauf hingewiesen, dass sie mit einem KI-System interagieren (Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689). Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer entsprechend informiert sind. KI-Auswertungen (z. B. Kompetenzeinschätzungen, Empfehlungen) sind Hilfestellungen; Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung für Betroffene (insbesondere Personalentscheidungen) trifft ausschließlich der Kunde durch Menschen (Art. 22 DSGVO).
8.5. Kontingent. Das KI-Modul enthält ein monatliches Nutzungskontingent (Token-Budget je Mandant) laut Angebot. Bei Erreichen des Kontingents kann KOOTSCH die KI-Funktionen bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums drosseln oder auf Wunsch des Kunden Zusatzkontingente nach Preisliste freischalten.
8.6. Rechte an KI-Ergebnissen. Soweit rechtlich möglich, stehen die Rechte an KI-Ergebnissen, die auf Basis von Kundeninhalten erzeugt werden, dem Kunden zu. KOOTSCH übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Ergebnisse urheberrechtlich schutzfähig sind oder frei von Rechten Dritter sind.
8.7. Unzulässige Nutzung. Der Kunde stellt sicher, dass das KI-Modul nicht verwendet wird, um rechtswidrige Inhalte zu erzeugen, Schutzmechanismen zu umgehen oder ohne Erforderlichkeit besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) einzugeben.
9.1. Das Workforce-Modul wird nur nach ausdrücklicher Beauftragung aktiviert und stellt Funktionen zur Erfassung von Arbeitszeiten, zur Verwaltung von Anträgen und Meldungen (z. B. Urlaub, Dienstreise, Krankmeldung) sowie zur Dienstplanung bereit.
9.2. Die Plattform ist ein Hilfsmittel. Die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften (insbesondere AZG, ARG, Aufzeichnungspflichten), die Prüfung und Korrektur von Aufzeichnungen sowie die Konfiguration von Arbeitszeitmodellen liegen in der Verantwortung des Kunden.
9.3. Krankmeldungen enthalten Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO. Der Kunde stellt die erforderliche Rechtsgrundlage sicher, weist seine Beschäftigten an, keine Diagnosen oder über die Meldung hinausgehenden Gesundheitsinformationen einzugeben, und konfiguriert die Zugriffsrechte entsprechend. Die Plattform beschränkt den Zugriff auf Krankmeldungsbelege auf die dafür vorgesehenen Rollen (Details in der AVV).
10.1. Leistungsarten. Beratungs- und Begleitleistungen (z. B. Ist-Analyse, Handlungspläne, Check-up-Gespräche), Workshops und Schulungen sowie die Erstellung von Lerninhalten (Videoproduktion, KI-gestützte Content-Erstellung, Kurskonzeption) werden nach dem jeweiligen Angebot erbracht. Sie sind Dienstleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich ein Werk vereinbart wird.
10.2. Termine. Vereinbarte Termine (Workshops, Schulungen, Drehtage) können vom Kunden bis 5 Werktage vor dem Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Absage werden 50 %, bei Absage weniger als einen Werktag vorher oder Nichterscheinen 100 % des vereinbarten Entgelts fällig, sofern KOOTSCH die Kapazität nicht anderweitig einsetzen kann.
10.3. Nebenkosten. Reise- und Aufenthaltskosten werden nach tatsächlichem Aufwand (amtliches Kilometergeld, Bahn 2. Klasse/Flug Economy, Nächtigung, Diäten nach Einkommensteuerrichtlinien) verrechnet, sofern nicht pauschaliert.
10.4. Mitwirkung und Abnahme. Der Kunde stellt benötigte Informationen, Ansprechpartner, Räume und Technik rechtzeitig bereit und erteilt Freigaben binnen 10 Werktagen. Erstellte Inhalte gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Übergabe konkrete Mängel in Textform rügt. Inkludiert ist eine Korrekturschleife je Inhalt; weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand verrechnet.
10.5. Nutzungsrechte an erstellten Inhalten. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht, die für ihn erstellten Inhalte für interne Zwecke (Aus- und Weiterbildung eigener Nutzer, auch außerhalb der Plattform) zu nutzen, zu bearbeiten und zu vervielfältigen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung von KOOTSCH. Methoden, Vorlagen, Frameworks (z. B. Analysewerkzeuge, Fragebögen, Kursstrukturen) und allgemeines Know-how verbleiben bei KOOTSCH und dürfen von KOOTSCH weiterverwendet werden.
10.6. Persönlichkeitsrechte. Der Kunde holt die Einwilligungen von Personen ein, die in Videos, Fotos oder Tonaufnahmen mitwirken, und stellt KOOTSCH insoweit frei.
11.1. Es gelten die Preise laut Angebot, hilfsweise die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste von KOOTSCH, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Entgelt für die Plattform und gebuchte Module wird laut Angebot im Voraus verrechnet; Beratungs-, Schulungs- und Content-Leistungen werden nach Leistungserbringung bzw. nach vereinbarten Meilensteinen verrechnet. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
11.2. Verzug. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie den Ersatz notwendiger Mahn- und Betreibungskosten. Bleibt eine Mahnung mit Nachfrist von 14 Tagen erfolglos, ist KOOTSCH berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Zahlung zu sperren; die Entgeltpflicht bleibt während der Sperre bestehen. Die Kundendaten bleiben während der Sperre erhalten.
11.3. Einwendungen gegen Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang in Textform zu erheben; andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Berechtigte Einwendungen gegen einzelne Positionen entbinden nicht von der Zahlung der übrigen Positionen.
11.4. Preisanpassung. KOOTSCH ist berechtigt, die laufenden Entgelte einmal jährlich, erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten ab Vertragsbeginn, entsprechend der Veränderung des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 (oder eines Nachfolgeindex) anzupassen. Darüber hinaus darf KOOTSCH Kostensteigerungen bei Drittdiensten, die für gebuchte Module erforderlich sind (insbesondere KI-Modelle, Video-Streaming), von mehr als 10 % mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten anteilig weitergeben. Übersteigt eine Erhöhung insgesamt 10 % innerhalb eines Vertragsjahres über die Indexanpassung hinaus, kann der Kunde den Vertrag binnen vier Wochen ab Ankündigung zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen.
11.5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.1. KOOTSCH gewährleistet, dass die Plattform die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Mängel hat der Kunde unverzüglich unter nachvollziehbarer Beschreibung in Textform anzuzeigen. KOOTSCH behebt Mängel innerhalb angemessener Frist; KOOTSCH kann Mängel auch durch eine zumutbare Umgehungslösung beheben, bis eine endgültige Behebung im Rahmen der regulären Weiterentwicklung erfolgt.
12.2. Keine Gewährleistung besteht für (a) Störungen, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs von KOOTSCH beruhen (Punkt 4.1), (b) Nutzung mit nicht unterstützten Browsern oder Endgeräten, (c) Inhalte des Kunden oder Dritter, (d) Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von KI-Ergebnissen (Punkt 8.3), (e) Eingriffe des Kunden oder Dritter in die Plattform.
12.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Kenntnis des Mangels. Die Vermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen. Wandlung ist bei Dauerschuldverhältnissen ausgeschlossen; an ihre Stelle tritt das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Punkt 14.2, wenn KOOTSCH einen erheblichen Mangel trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht behebt.
12.4. Beratungs- und Content-Leistungen werden nach bestem Wissen und dem Stand der Technik erbracht. Für den wirtschaftlichen Erfolg von Empfehlungen und Maßnahmen wird keine Gewähr übernommen.
13.1. KOOTSCH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
13.2. Die Haftung ist der Höhe nach – außer bei Vorsatz und bei Personenschäden – je Schadensfall und insgesamt je Vertragsjahr auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an KOOTSCH bezahlte Nettoentgelt begrenzt, höchstens jedoch auf EUR 5.000.
13.3. Ausgeschlossen ist – außer bei Vorsatz – die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter. Für Datenverlust haftet KOOTSCH nur bis zur Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung nach Punkt 4.5 angefallen wäre.
13.4. Der Kunde haftet KOOTSCH für Schäden aus einer Verletzung der Punkte 5.3, 6.2, 7.1 und 7.3 und hält KOOTSCH insoweit schad- und klaglos.
13.5. Schadenersatzansprüche gegen KOOTSCH sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
13.6. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt; im Innenverhältnis der Parteien gelten für Datenschutzverstöße die Regelungen der AVV.
14.1. Laufzeit. Der Vertrag über die Plattform beginnt mit der Freischaltung des Mandanten und hat die vereinbarte Laufzeit gemäß Angebot. Er verlängert sich jeweils um eine weitere vereinbarte Laufzeit gemäß Angebot, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
14.2. Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für KOOTSCH insbesondere vor, wenn der Kunde fällige Entgelte trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen nicht bezahlt, wesentliche Pflichten aus den Punkten 5 bis 7 trotz Abmahnung mit angemessener Frist weiter verletzt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
14.3. Module. Zubuchbare Module teilen die Laufzeit des Plattform-Vertrags und können gesondert zum Ende der jeweiligen Laufzeit abbestellt werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
14.4. Vertragsende. Ab dem Ende des Vertrags stellt KOOTSCH dem Kunden für 30 Tage einen Lesezugriff für Administratoren zum Export der Kundeninhalte und Daten (Punkt 6.3) bereit. Danach löscht KOOTSCH sämtliche Kundeninhalte und personenbezogenen Daten des Mandanten einschließlich der Video-Bibliothek; Sicherungskopien werden spätestens 60 Tage nach Vertragsende überschrieben. Auf Wunsch bestätigt KOOTSCH die Löschung in Textform. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. für Rechnungsdaten) bleiben unberührt. Einzelheiten regelt das Löschkonzept der AVV.
14.5. Beratungs- und Content-Aufträge enden mit vollständiger Erbringung der Leistung.
15.1. Soweit KOOTSCH im Rahmen der Plattform personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und KOOTSCH Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Die Parteien schließen hierzu die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV, Anlage 2), die integraler Bestandteil des Vertrags ist. Die AVV ist vor Beginn der Verarbeitung abzuschließen.
15.2. Die Verarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union bzw. des EWR; Ausnahmen und die eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter sind in der AVV geregelt.
15.3. Kontakt- und Vertragsdaten der Ansprechpartner des Kunden verarbeitet KOOTSCH als Verantwortlicher zur Vertragsabwicklung; Informationen dazu enthält die Datenschutzerklärung unter kootsch.com/datenschutz.
15.4. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Information der Betroffenen und die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich; KOOTSCH unterstützt ihn nach Maßgabe der AVV.
16.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundeninhalte, Preise und technische Informationen, vertraulich zu behandeln, nur zur Vertragserfüllung zu verwenden und nur solchen Mitarbeitern und Sub-Dienstleistern zugänglich zu machen, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und entsprechend verpflichtet sind.
16.2. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht, die der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren, die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind; im letzten Fall ist die andere Partei – soweit zulässig – vorab zu informieren.
16.3. Die Verpflichtung besteht für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus; für Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt.
KOOTSCH darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenzkunden auf seiner Website und in Präsentationen nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Aussagen zur konkreten Zusammenarbeit (Case Studies, Zitate) bedürfen der vorherigen Freigabe des Kunden.
18.1. KOOTSCH kann diese AGB und die Leistungsbeschreibung mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Hauptleistungspflichten und Entgelte (außer nach Punkt 11.4) werden dadurch nicht geändert.
18.2. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an die Administratoren mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Zugang in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen fort und KOOTSCH kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Kommunikationsnetzen, Angriffe auf IT-Infrastruktur trotz angemessener Schutzmaßnahmen). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert der Zustand länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
20.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
20.2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich Fragen seines Zustandekommens, seiner Gültigkeit und Beendigung, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Ried im Innkreis vereinbart. KOOTSCH ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
20.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt); dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
20.4. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von KOOTSCH übertragen. KOOTSCH darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, der die Leistungen fortführt; der Kunde wird darüber informiert.
20.5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
20.6. Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich.
Der konkret gebuchte Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Diese Übersicht beschreibt den Funktionsumfang der Plattform mit Stand September 2026; Punkt 3.2 der AGB gilt.
| Bereich | Funktionen |
|---|---|
| Basis – Lernbereich (für alle Nutzer) | Persönliches Dashboard; Kurse mit Modulen und Lektionen (Text, Video, Dokumente/PDF, Quiz, Reflexionsaufgaben, interaktive Inhalte); Lernpfade; Lernfortschritt und Abschlüsse; Nachweise externer Schulungen (Upload); „Meine Skills“ mit Kompetenzprofil; Gamification (Punkte, Auszeichnungen), sofern aktiviert; Benachrichtigungen; Gruppen mit Dateien und Nachrichten; mehrsprachige Oberfläche (Deutsch, weitere Sprachen nach Verfügbarkeit). |
| Basis – Managementbereich (Rollen Management, Team-Lead, Instruktor) | Nutzer- und Rollenverwaltung (Management, Team-Lead, Instruktor, Mitarbeitende), Gruppen/Abteilungen/Projekte; Kurs-Editor mit Modul-/Lektionsstruktur und Video-Bibliothek; Zuweisung von Kursen und Lernpfaden an Gruppen und Personen; Kompetenzmanagement (Skill-Katalog, Soll-Profile je Gruppe, Skill-Matrix, Skill-Radar, Gap-Analyse); Compliance- und Fortschritts-Auswertungen; Mitarbeiterakte mit Notizen und Punktehistorie; Audit-Protokoll für Management-Aktionen; Mandanten-Branding (Logo, Farben); Team-Lead-Sicht beschränkt auf eigene Gruppen. |
| Video & Medien | Upload von Videos in eine mandantenweite Bibliothek mit Hintergrund-Verarbeitung; Streaming über ein europäisches Content-Delivery-Netzwerk; automatische Untertitel/Transkripte, sofern aktiviert; Wiederverwendung von Videos in mehreren Lektionen. |
| Wissensbasis | Zentrale Dokumentensammlung mit Versionierung; Freigabe je Kurs oder Gruppe; semantische Suche und KI-Zugriff (nur mit KI-Modul); rollenbasierte Sichtbarkeit (Lernende sehen nur über Kurse freigegebene Inhalte). |
| KI-Modul (zubuchbar) | KI-Lernbegleiter im Lernbereich (kontextbezogen zu Kurs, Lektion, Video-Transkript); KI-Assistent für das Management (Auswertungen, Empfehlungen, Fragen zur Organisation); KI-gestützte Erstellung von Kursen, Lektionen, Quizfragen und interaktiven Lerneinheiten; PDF-/Dokumentauswertung für die Wissensbasis; Modellwahl je Mandant; Nutzungskontingent und Verbrauchsübersicht; KI-Audit-Protokoll. Verarbeitung ausschließlich in EU-Regionen. |
| Workforce-Modul (zubuchbar) | Zeiterfassung (Start/Stopp, Pausen, Projektzuordnung, Korrekturen mit Protokoll); Arbeitszeitmodelle und Soll-/Ist-Vergleich; Anträge und Meldungen (Urlaub, Dienstreise, Diäten, Krankmeldung mit Beleg, Sonstiges) mit Genehmigungsworkflow; Dienstpläne mit Schichtzuweisung; Management-Cockpit mit Kennzahlen; Perioden-Sperren. |
| Betrieb & Sicherheit | Eigene Mandanten-Instanz auf Servern in Deutschland; verschlüsselte Übertragung (TLS); Mandantentrennung auf Datenbankebene; tägliche Sicherung mit 30 Tagen Aufbewahrung an getrenntem Standort; Verfügbarkeits- und Serverüberwachung; Support laut Punkt 4. |
| Beratung & Begleitung (nach Angebot) | Ist-Analyse (TISCovery), Handlungsplan (3 oder 6 Monate), Check-up-Gespräche, Onboarding-Workshops, Content-Erstellung (Videodreh, KI-gestützte Erstellung), Schulung von Administratoren und Trainern. |
Anlage 2 – Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV): separates Dokument.